MinimalHeader

Insolvenzrecht

Asset-Herausgeber

Aus unseren Inhalten
Darlehen eines Dritten steht Gesellschafterdarlehen gleich (BGH)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Drittdarlehen als nachrangiges Gesellschafterdarlehen eingestuft werden kann, auch wenn die Komplementär-GmbH nicht am Kapital der darlehensnehmenden GmbH & Co. KG beteiligt ist.

fachkontakte

ExpertenthemenTeaser

leer

Level 2 Minimal Contact Display

Ihr Kontakt

Photo

Verwandte Themen