Level 2 minimal - vdma.eu
Seit dem 17. März 2025 wird das Meldeverfahren für entsandte Mitarbeitende in die Schweiz ausschließlich über das Portal EasyGov abgewickelt. Die bisherige Anwendung für die Meldung von Kurzaufenthalten wurde am 14. März 2025 deaktiviert.
Die Schweiz und die EU haben es Ende 2024 geschafft ihre Beziehungen neu zu definieren. Ob die Regelungen in der erforderlichen Volksabstimmung in der Schweiz angenommen werden, ist fraglich.
Verlängerung des Aufenthalts vor Ort aus „triftigen und berechtigten Gründen“ möglich.
Die Tipps zum Geschäftserfolg in den Vereinigten Staaten wurden aktualisiert. Die exklusive Publikation für VDMA-Mitglieder ist ab sofort in deutscher und englischer Sprache verfügbar.
Kurzzeitige Arbeitseinsätze im VK sind basierend auf einem Kauf- oder Leasingvertrags ohne Visum möglich. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
ICUnet und Inhouse Mobility bieten vergünstigte Konditionen bei Meldungen von Arbeitseinsätzen – exklusiv für VDMA-Mitglieder