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Im Fokus: Die Themen des VDMA Österreich
Langfristige Montageprojekte im Vereinigten Königreich lassen sich nur mit dem Fachkräftevisum umsetzen. Durch die jüngsten Verschärfungen bei Gehalts- und Qualifikationsanforderungen sind viele technische Berufe ausgeschlossen.
Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben dem Verhandlungsmandat zur eDeclaration zugestimmt. Der VDMA setzt darauf, dass die Trilog-Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen nun zeitnah beginnen können.
Mitglieder schildern Praxiserfahrungen: Vom 18. Juli bis zum 18. September läuft die dritte Online-Umfrage des VDMA zu den bürokratischen Hürden bei der Meldung von Arbeitseinsätzen in Europa.
Die EU und das Vereinigte Königreich haben beschlossen, einen Dialog über die Einreise und den Aufenthalt von Personen zu Geschäftszwecken aufzunehmen. Der VDMA hofft, dass dies Arbeitseinsätze in das Vereinigte Königreich erleichtert.
Arbeitseinsätze im Ausland erfordern eine systematische und sorgfältige Planung. Mit diesen Informationen können die arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Herausforderungen gemeistert werden.
Der VDMA hat sich mit den EU-Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und dem EU-Parlament getroffen, um sich für die eDeclaration einzusetzen. Wenn diese angenommen wird, wäre dies ein erster wichtiger Schritt hin zum Bürokratieabbau.
Meldeverfahren, 90-Tage-Regelung und Lohn-Berechnung: VDMA-Infoblatt gibt praktische Tipps für die optimale Planung von Arbeitseinsätzen in der Schweiz.
Die Umsetzung der Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa stellt viele VDMA-Mitgliedsunternehmen vor eine große Herausforderung.
Dienstleister bieten vergünstigte Konditionen – exklusiv für VDMA-Mitglieder.
Die EU-Kommission hat den Startschuss für ein EU-weit einheitliches digitales Meldeportal zur Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gegeben. Der VDMA begrüßt diesen ersten Schritt zum Bürokratieabbau ausdrücklich.
Seit dem 1. Oktober 2024 benötigen Unternehmen und Selbständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen in Italien tätig sind, verpflichtet einen Baustellenführerschein. Neu ist die Beantragung auch für ausländische Antragsteller möglich.
Im BMF-Schreiben vom 12.12.2023 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungs- abkommen sind die Erläuterungen und Beispiele zur Bestimmung der Ansässigkeit erweitert worden.
Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen und Lohnsteuerfreiheit bei Auslandsaufenthalt.
Um der neuen Arbeitswelt gerecht zu werden, ermöglicht eine multilaterale Rahmenvereinbarung ab dem 01. Juli 2023 flexiblere -von der Kollisionsnorm abweichende- Regelungen für Telearbeitnehmer.
Kurzzeitige Arbeitseinsätze im VK sind basierend auf einem Kauf- oder Leasingvertrags ohne Visum möglich. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Der VDMA setzt sich für weniger Bürokratie bei Arbeitseinsätzen in Europa ein. Ein Überblick der Zahlen und Fakten zeigt, dass es bis zum reibungslosen Binnenmarkt noch ein weiter Weg ist.
Überblick - Veranstaltungen zum Thema Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa
Basierend auf dem Leitfaden zur Telearbeit der EU-Kommission vom 13. Mai 2022 haben Deutschland und Österreich mit Weitblick eine Vereinbarung für die Zeit nach der COVID-19 Sonderreglung ab 1. Juli 2023 geschaffen.
Im Juni 2022 hatte sich die EU-Verwaltungskommission auf den Erlass einer „No Impact Policy“ mit einer Übergangsfrist der pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022 geeinigt. Diese wurde jetzt bis 30. Juni 2023 verlängert.
"Mobiles Arbeiten im Ausland" ist zu einem Top-Thema für Unternehmen geworden, die für qualifizierte Fach- und Führungskräfte mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands attraktiv sein möchten. Doch was gilt es dabei zu beachten?
Kurzfristige Geschäftsreisen sind ohne Visum möglich, für Monteur- und Serviceeinsätze hingegen besteht eine Visumspflicht.
ICUnet und Inhouse Mobility bieten vergünstigte Konditionen bei Meldungen von Arbeitseinsätzen – exklusiv für VDMA-Mitglieder
Das BMF-Schreiben enthält Regelungen für die Freistellung des Arbeitslohns für bestimmte Auslandstätigkeiten in Ländern, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Diese steuerlichen Aspekte sind bei einem Arbeitseinsatz in den USA zu beachten.
Der VDMA macht sich stark für Bürokratieabbau und die eDeclaration. Neuigkeiten und Veranstaltungs-Hinweise rund um das Thema Arbeitseinsätze in Europa direkt per Newsletter erhalten.
In diesem Seminar bekommen einen kompakten Überblick über die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Arbeitseinsätzen im Ausland.
In diesem Seminar lernen steuerrechtliche Probleme bei internationalen Einsätzen von Arbeitnehmern kennen und bekommen passende Lösungsmöglichkeiten an die Hand.
Die rechtlichen Rahmenbedingen sind komplex und müssen sorgfältig geprüft werden.
Ein vorübergehender Wechsel des Beschäftigungsortes aufgrund der aktuellen Pandemie kann Auswirkungen auf das bisher festgelegte Sozialversicherungsrecht haben
Das Protokoll zum Freihandelsabkommen enthält Regelungen (Sozial Security Coordination – SSC), die die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern gewährleisten.
Das mobile Arbeiten im Home-Office gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Trend zum Home-Office wird auch nach der Pandemie anhalten. Home-Office Tätigkeiten im Ausland können sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerlich unerwünschte Auswirkungen haben.
Bei Arbeitseinsätzen innerhalb von Europa rücken die drei Themen „Meldepflichten“, „Sozialrecht: A1-Bescheinigung“ und „Arbeitsrecht: Entsenderichtlinie“ zunehmend in den Fokus.
Die angeordnete Tätigkeit im Home-Office und Grenzschließungen können sich für Grenzpendler steuerlich nachteilig auswirken.
Das BMAS hat eine Empfehlung zur "Handhabung der Bescheinigung A 1 bei kurzfristig anberaumten und kurzzeitigen Tätigkeiten im EU-Ausland" im Internet veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in mehreren Urteilen mit dem seit 2014 neu gefassten steuerlichen Reisekostenrecht auseinandergesetzt.
Hier sind Informationen zu finden, wie die A1-Bescheinigung in Österreich beantragt wird.
Seit 1. Januar 2019 gibt es eine Neuregelung für die Besteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Das Finanzgericht Köln hat in seinem Urteil vom 27. Juni 2018, 3 K 870/17, entschieden, dass für die lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen auf die Anzahl derer abzustellen ist, für die diese kostenmäßig kalkuliert wurde.
Wenn europäische Unternehmen Mitarbeiter zu Arbeitseinsätzen ins EU-Ausland entsenden, stehen sie vor einem Flickenteppich nationaler Vorschriften.
Die 1% Regelung findet bei Überlassung eines Dienstwagens für die private Nutzung Anwendung, aber nicht bei Lkw und Zugmaschinen, da diese üblicherweise nicht der privaten Nutzung dienen. Und der Werkstattwagen?
Nach § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG ist ein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur gesetzlichen oder berufsständischen Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) nur möglich, wenn diese Aufwendungen nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.
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