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Bei Einreichung der Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 1 GmbHG durch den Notar fungiert das Registergericht lediglich als „Verwahrstelle“, die Gewährleistung der inhaltlichen Richtigkeit liegt außer in Ausnahmefällen bei den Einreichenden.
Gesellschaften im EU-Ausland unter vereinfachten Voraussetzungen zu gründen – dies soll die sogenannte 28. Regelung ermöglichen. Zu ihrem Gesetzesvorschlag berät sich die EU-Kommission jetzt mit Interessenvertretungen.
Ein Urteil des EUG gibt einen interessanten Einblick in neuartige Ermittlungsmethoden der Kommission gegen börsennotierte Unternehmen und Kartellrechtsverstöße in der Öffentlichkeit.
Der BGH verfolgt seine konsequente Linie zu den Gesellschaftsrechten im Lichte des Datenschutzes weiter in Abgrenzung zum EuGH, der im September letzten Jahres das Auskunftsrecht von Gesellschaftern eingeschränkt hat.
Haften Geschäftsführer für Kartellbußen, die dem Unternehmen auferlegt werden? Diese Frage muss nun der EUGH beantworten.
Die am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Stiftungsrechtsreform hat das Stiftungsrecht bundeseinheitlich neu geregelt. Teil dieser Regelung ist die Einführung des zentralen, öffentlich einsehbaren Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung.