Mit dieser Reform des Vergaberechts, die vom BMWE erarbeitet wurde, werden umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung im Vergaberecht umgesetzt.
Der EuGH hat einen geschützten Zugang von Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern, die nicht Teil des GPA oder eines ähnlichen Abkommens sind, verneint.